![]() | Das Obergericht übt die Aufsicht über die Zivilrechtspflege und die Strafgerichtsbarkeit aus. Es beurteilt kantonal letztinstanzlich alle Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Bezirksgerichte und deren Einzelrichterinnen oder Einzelrichtern sowie Beschwerden gegen das Zwangsmassnahmengericht. Es behandelt ausserdem als einzige kantonale Instanz Streitigkeiten aus dem Immaterialgüterrecht.
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| Adresse: |
| Obergericht des Kantons Thurgau |
| Tel. 052 724 18 18 |

