Keine Rückweisung der Anklageschrift im Strafverfahren gegen den ehemaligen Kantonstierarzt
Das Bezirksgericht Frauenfeld hatte im Strafprozess gegen den ehemaligen Kantonstierarzt und weitere Beschuldigte den Antrag des Tierhalters im Fall «Hefenhofen» abgelehnt, die Anklageschrift zur Ergänzung und Verbesserung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. Das Obergericht trat nun auf seine Beschwerde gegen diesen Entscheid nicht ein.